Der Fall "Rheinische Hof": 12 Ladepunkte in einer denkmalgeschützten Tiefgarage
Ein Düsseldorfer Handwerksbetrieb stand vor der Herausforderung, moderne Ladetechnik in eine Tiefgarage eines denkmalgeschützten Wohnkomplexes zu integrieren. Die lokalen Denkmalschutzauflagen und die Brandschutzbestimmungen der Garagenverordnung NRW stellten dabei besondere Hürden dar.